Die Lieferung erfolgt aufgrund der Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien und als Gerichtsstand gilt das inappellable Schiedsgericht dieser Börse. Dies gilt auch für weitere innerhalb der nächsten drei Jahre ab dieser Lieferung abgeschlossenen Geschäfte.

Uns als Lieferanten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher eventuell entstehender Klage- und Einbringungskosten das volle Eigentumsrecht an der verkauften Ware bzw. an Erzeugnissen des Käufers, die im Wesentlichen aus unserer Ware hergestellt wurden sowie ein daraus erzielter Erlös. Bei eventuellen Pfändungen durch Dritte sind Sie verpflichtet, uns sofort in Kenntnis zu setzen.

Zahlbar und klagbar in Wien.

Zahlungsbedingungen: Zahlungen anerkennen wir nur, wenn dieselben entweder bei unserer Kassa oder an einen mit Inkassovollmacht versehenen Beauftragten geleistet werden bzw. auf unser Postscheck- oder Bankkonto vorgenommen werden.

Die Überweisung des Rechnungsbetrages ist, wenn nicht Kassa bei Warenübernahme vereinbart wurde, so vorzunehmen, dass die auf der Rechnung angeführte Zahlungskondition eingehalten wird.

Transportgefahr: Die Ware reist auf Gefahr des Käufers. Im Beschädigungsfalle empfiehlt es sich, ein Tatbestandsprotokoll aufnehmen zu lassen.